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Von Sinxxxxxx 363 Beiträge bisher bisher |
SCHWERBEHINDERUNG
Durch einige Dchwere Erkrankungen habe ich 100^ plus Merkzeichen.
Wirklich von Vorteil ist das nur wenn man noch arbeiten kann. Im übrigen Leben hilft der nicht sehr viel. Ok Autosteuer, im Moment fällt mir da gerade nicht mehr ein.
Sollten die Voraussetzungen geändert werden?
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| 01.10.2025 um 19:30 |
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Von Supxxxxxxxxx 53 Beiträge bisher bisher |
re: SCHWERBEHINDERUNG
Habe den Schwerbehinderten Ausweis mit 70 D
Außer Steuern kann man sich eine Wertmarke für den Bus und eine orangen oder blauen Parkausweis (AG) beantragen.
Außerdem kann man Gelder beantragen für Wohnverbesserungen usw
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| 01.10.2025 um 22:17 |
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Von Sinxxxxxx 363 Beiträge bisher bisher |
re: SCHWERBEHINDERUNG
Was nützt einem bei 100% und Merkzeichen G eine billigere Fahrkarte für den Bus oder die Bahn? Ich habe wirkliche Vorteile nur während ich noch gearbeitet habe. Mehr Urlaub weniger Abzüge ich war im Staatsdienst und hatte sowieso Kündigungsschutz, aber wenn man dort nicht arbeit hätte man den. Im Moment fallen mir keine mehr ein.
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| 01.10.2025 um 23:50 |
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Von Supxxxxxxxxx 53 Beiträge bisher bisher |
re: SCHWERBEHINDERUNG
Es nützt jedem der sie braucht um mobil zu sein.
Genauso wie der orange Parkausweis
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| 02.10.2025 um 0:14 |
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Von Sinxxxxxx 363 Beiträge bisher bisher |
re: SCHWERBEHINDERUNG
Nichts wird besser! Ich habevorca 20 Jahren nicht sehr lange gewartet, warum das jetzt so lange dauert fragt man sich schon. Vor allem für die die den wirklich brauchen.
Ich habe noch vergessen ich darf fast überall parken und so viel ich weiß auch kostenlos.
Witz am Rande...wo parken ich nur mein Pflegebett?
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| 02.10.2025 um 9:34 |
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Von Supxxxxxxxxx 53 Beiträge bisher bisher |
re: SCHWERBEHINDERUNG
Da einige gefragt haben :
Vorteile des orangen Parkausweis
Parken ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt an Parkuhren und Parkscheinautomaten.
Parken bis zu drei Stunden in Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot, wobei eine Parkscheibe auszulegen ist.
Parken auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner für bis zu drei Stunden.
Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten.
Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Stände, sofern der übrige Verkehr nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.
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| 02.10.2025 um 13:14 |
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