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    Thema: Ernste Frage


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    Von Silxxxxxx
    18 Beiträge bisher bisher

    re: Ernste Frage

    Wenn er die "Kosten" für das Testament sparen möchte, seine Partnerin aber versorgt wissen will kann er sie auch heiraten, 1/2 seines Vermögens wird dann in seinem Todesfall an die Ehefrau gehen. Ist er derjenige der krank ist? Das konnte ich so leider nicht genau rauslesen. Wenn er nicht heiraten möchte und kein Testament machen möchte, so kann er ihr ja vorab Geld schenken, ob dann Schenkungssteuer anfällt müsste ggf. mit den Finanzbehörden geklärt werden. Natürlich sollte jeder frühzeitig und langfristig vorsorgen für das Alter und die üblichen Versicherungen abschließen, aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen das es als evtl. Alleinerziehende tatsächlich eine Versorgungslücke gibt, gerade wenn man wegen der (jüngeren)Kinder nicht Vollzeit arbeiten gehen kann. Wenn man einigermaßen plant und auf das ein oder andere verzichtet, kann man diese Lücke aber schließen. Ob besagte Frau eine sogenannte "Goldgräberin ist, kann man natürlich nicht beurteilen, aber ich denke schon das Liebe im Spiel ist wenn sie alles aufgibt um bei ihm zu sein. Für Außenstehende ist es immer schwer sowas zu beurteilen, aber offenbar liebt er sie und möchte nicht das sie letztlich alles aufgegeben hat um bei ihm zu sein und dann ohne alles, ggf. noch ohne Beistand von seiner Familie dasteht wenn er gehen muss. Die Entscheidung muss letztlich er treffen, um es ihm nicht noch zusätzlich schwer zu machen in dieser harten Zeit wäre es schön wenn sein Umfeld ihn unterstützt, denn letztlich ist es SEIN Geld...und mitnehmen kann er es ja nicht. Ich wünsche alles gute und viel Kraft.

    21.07.2018 um 20:45 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Sinxxxxxx
    196 Beiträge bisher bisher

    re: Ernste Frage

    Ein Testament kostet nichts es muss Handgeschrieben sein mit Datum und Unterschrift. Kindern steht ein Pflichtteil zu ob den Eltern auch das kann man im Internet nachlesen. Ich habe zweimal ein handgeschriebenes verschlossenes Testament im Nachlassgericht abgegeben und nach einer Zeit auch einen Erbschein bekommen. In diesen beiden Fällen gab es aber keine Kinder und Eltern. Beide Male war eine Gebühr für die Bearbeitung zu zahlen.

    21.07.2018 um 23:41 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Sinxxxxxx
    196 Beiträge bisher bisher

    re: Ernste Frage

    Asozial??? Das verstehe ich jetzt nicht? Wir wissen doch alle nicht warum und weshalb Jemand was und wem vererben will.Da ist doch jeder Fall anders. Ich persönlich kenne einen Fall da kann ich es gut verstehen das man seinen Kindern nichts hinterlassen will. Aber das muß doch jeder für sich entscheiden, wem ich was hinterlasse.

    22.07.2018 um 0:18 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
    Von Sinxxxxxx
    196 Beiträge bisher bisher

    re: Ernste Frage

    Der VDK ist nicht kostenlos dort muß man Mitglied sein und zwar mindestens ein Jahr. Der Beitrag ist sehr niedrig 15 Euro im Quartal. Ich kann diesen Verein nur empfehlen! Ob sie auch in so einem Fall helfen können sollte man vorher fragen.

    22.07.2018 um 13:27 Profil Email Diesem Beitrag direkt AntwortenAntworten
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